Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im folgenden erhalten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Draisinenstrecke nördlich Berlins, Templin-Fürstenberg und die Draisinenstrecke südlich Berlins, Zossen-Mellensee:
AGB für die Draisinenfahrten bei der erlebnisbahn.de GmbH auf der Strecke Templin-Fürstenberg
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Draisinen und anderen zur Fortbewegung von der erlebnisbahn.de GmbH angeschaffter Gegenstände sowie die Benutzung der dafür vorgesehenen Anlagen durch den Mieter.
1.2 Auf Wunsch stellt die erlebnisbahn.de GmbH als zusätzliche Leistung eine Begleitperson für das Führen des Fortbewegungsmittels zur Verfügung.
1.3 Als zusätzliche Leistung wird die Bewirtung an verschiedenen Haltepunkten angeboten.
1.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich jeweils aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an die erlebnisbahn.de GmbH eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von der erlebnisbahn.de GmbH zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in dem Angebot selbst genannten Reservierungsfrist aufrecht erhalten. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass innerhalb der Reservierungsfrist die Annahme schriftlich erklärt und diese Erklärung fristgemäß bei der erlebnisbahn.de GmbH als Schreiben oder per Fax eingeht oder der Kunde den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto der erlebnisbahn.de GmbH gutgeschrieben ist.
Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.
2.2 Mit Abschluss des Vertrages gelten zwischen den Parteien die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Soweit ein Kunde Geräte für die Benutzung durch andere mit angemeldete Personen mietet, kommt der Vertrag gleichwohl, soweit er nicht ausdrücklich im Namen einzelner genau bezeichneter Personen in deren Vollmacht handelt mit ihm alleine zustande. Er hat für die gesamte Vertragserfüllung einzustehen, auch soweit Kosten durch das Erhalten durch andere zu der von ihm angemeldeten Personengruppe gehörenden zur Entstehung gebracht wurden.
2.4 Eine schriftliche Vertragsbestätigung erfolgt nur auf besonderen Wunsch.
3. Preise/Entgelt
3.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist jeweils zum gültigen Satz, entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung zu stellen.
3.2 Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss sofort fällig. Ein Teilbetrag in jeweils zu vereinbarender Höhe ist bis spätestens zum Ablauf der Reservierungsfrist zu bezahlen. Wird dieser Teilbetrag nicht bis zum Ablauf der im Angebot genannten Reservierungsfrist auf einem Konto der erlebnisbahn.de GmbH unter Angabe der Buchungsnummer gutgeschrieben, so verfällt die Reservierung und der Mieter verliert sämtliche Rechte aus diesem Vertrag. Der Restbetrag ist spätestens bei Antritt der Fahrt vor Übergabe der Fahrzeuge zu bezahlen.
4. Kaution
Der Kunde hat spätestens bei Entgegennahme der Geräte eine Kaution in Höhe von € 200,00 für jedes Gerät zu hinterlegen. Von der Zahlung der Kaution kann abgesehen werden, wenn sich der Kunde bei Reiseantritt vor Übergabe der Fahrzeuge durch Personalausweis ausweisen kann.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann durch schriftliche Kündigung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es fallen dann die im folgenden genannten
Stornogebühren an: 20 % bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn, 50 % bei Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn, 100 % bei Rücktritt innerhalb 9 Tage vor Mietbeginn
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Fahrt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der erlebnisbahn.de GmbH maßgebend.
Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.
6. Übergabe und Rückgabe der Mietsache
6.1 Der Kunde erhält die Mietsache nach einer vorherigen Einweisung in deren Gebrauch übergeben. Die Übergabe kann verweigert werden, wenn der Kunde nicht an der Einweisung teilnimmt und die Kenntnisnahme der Gebrauchs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich bestätigt.
6.2 Am Mietgegenstand bei Übergabe sichtbare Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken, ansonsten gilt die Sache als mangelfrei übergeben.
6.3 Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.
7. Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit
7.1 Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung statt. Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert. Die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß der Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln berechtigt die erlebnisbahn.de GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde nicht.
8. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern behaftet sind. Dabei haftet die erlebnisbahn.de GmbH lediglich soweit ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Die verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen.
8.2 Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache der Miete beschränkt.
8.3 Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der erlebnisbahn.de GmbH gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.
8.4 Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die erlebnisbahn.de GmbH keine Haftung.
8.5 Die erlebnisbahn.de GmbH haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind (z.B. Gastronomie, Stadtführung usw.).
8.6 Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
8.7 Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Gebrauch der Mietsache in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die erlebnisbahn.de GmbH den Mietvertrag fristlos kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das bereits gezahlte Entgelt zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Witterungsgründe stellen jedoch nur dann einen solchen Kündigungsgrund dar, wenn aufgrund der Witterung eine ganz erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit der Fahrzeugnutzer entstünden.
10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich erlebnisbahn.de GmbH zur Kenntnis zu geben und/oder vom Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Geräten oder der Fahrstrecke.
11. zusätzliche Leistungen
Soweit neben der Nutzung des Mietgegenstandes weitere von der erlebnisbahn.de GmbH zu erbringende Leistungen vereinbart wurden, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
12. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder ihm wenigstens so nahe als möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken.
erlebnisbahn.de GmbH, An den Wulzen 23, 15806 Zossen, vertreten durch deren Geschäftsführer Matthias Kühn, Jan Jähnke, Jörn Schneider, eingetragen beim Registergericht Potsdam unter HRB 24532 P, Steuer-Nr. 050/108/05149.
Zossen, 01. Januar 2012
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AGB für die Draisinenfahrten bei der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG auf der Strecke Zossen-Mellensee-Jänickendorf
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Draisinen, Hydrobikes und anderen zur Fortbewegung von der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG angeschaffter Gegenstände sowie die Benutzung der dafür vorgesehenen Anlagen durch den Mieter.
1.2 Auf Wunsch stellt die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG als zusätzliche Leistung eine Begleitperson für das Führen des Fortbewegungsmittels zur Verfügung.
1.3 Als zusätzliche Leistung wird die Bewirtung an verschiedenen Haltepunkten angeboten.
1.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich jeweils aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in dem Angebot selbst genannten Reservierungsfrist aufrecht erhalten. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass innerhalb der Reservierungsfrist die Annahme schriftlich erklärt und diese Erklärung fristgemäß bei der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG als Schreiben oder per Fax eingeht oder der Kunde den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG gutgeschrieben ist.
Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.
2.2 Mit Abschluss des Vertrages gelten zwischen den Parteien die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Soweit ein Kunde Geräte für die Benutzung durch andere mit angemeldete Personen mietet, kommt der Vertrag gleichwohl, soweit er nicht ausdrücklich im Namen einzelner genau bezeichneter Personen in deren Vollmacht handelt mit ihm alleine zustande. Er hat für die gesamte Vertragserfüllung einzustehen, auch soweit Kosten durch das Erhalten durch andere zu der von ihm angemeldeten Personengruppe gehörenden zur Entstehung gebracht wurden.
2.4 Eine schriftliche Vertragsbestätigung erfolgt nur auf besonderen Wunsch.
3. Preise/Entgelt
3.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist jeweils zum gültigen Satz, entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung zu stellen.
3.2 Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss sofort fällig. Ein Teilbetrag in jeweils zu vereinbarender Höhe ist bis spätestens zum Ablauf der Reservierungsfrist zu bezahlen. Wird dieser Teilbetrag nicht bis zum Ablauf der im Angebot genannten Reservierungsfrist auf einem Konto der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG unter Angabe der Buchungsnummer gutgeschrieben, so verfällt die Reservierung und der Mieter verliert sämtliche Rechte aus diesem Vertrag. Der Restbetrag ist spätestens bei Antritt der Fahrt vor Übergabe der Fahrzeuge zu bezahlen.
4. Kaution Der Kunde hat spätestens bei Entgegennahme der Geräte eine Kaution in Höhe von € 200,00 für jedes Gerät zu hinterlegen. Von der Zahlung der Kaution kann abgesehen werden, wenn sich der Kunde bei Reiseantritt vor Übergabe der Fahrzeuge durch Personalausweis ausweisen kann.
5. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann durch schriftliche Kündigung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es fallen dann die im folgenden genannten
Stornogebühren an: 20 % bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn, 50 % bei Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn, 100 % bei Rücktritt innerhalb 9 Tage vor Mietbeginn
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Fahrt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG maßgebend.
Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.
6. Übergabe und Rückgabe der Mietsache
6.1 Der Kunde erhält die Mietsache nach einer vorherigen Einweisung in deren Gebrauch übergeben. Die Übergabe kann verweigert werden, wenn der Kunde nicht an der Einweisung teilnimmt und die Kenntnisnahme der Gebrauchs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich bestätigt.
6.2 Am Mietgegenstand bei Übergabe sichtbare Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken, ansonsten gilt die Sache als mangelfrei übergeben.
6.3 Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.
7. Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit Ödem
7.1 Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung statt. Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert. Die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß der Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln berechtigt die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde nicht.
8. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern behaftet sind. Dabei haftet die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG lediglich soweit ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Die verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen.
8.2 Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache der Miete beschränkt.
8.3 Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.
8.4 Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG keine Haftung.
8.5 Die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind (z.B. Gastronomie, Stadtführung usw.).
8.6 Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
8.7 Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird der Gebrauch der Mietsache in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG den Mietvertrag fristlos kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das bereits gezahlte Entgelt zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Witterungsgründe stellen jedoch nur dann einen solchen Kündigungsgrund dar, wenn aufgrund der Witterung eine ganz erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit der Fahrzeugnutzer entstünden.
10. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zur Kenntnis zu geben und/oder vom Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Geräten oder der Fahrstrecke.
11. zusätzliche Leistungen Soweit neben der Nutzung des Mietgegenstandes weitere von der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zu erbringende Leistungen vereinbart wurden, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
12. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.
13. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder ihm wenigstens so nahe als möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken.
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG, An den Wulzen 23, 15806 Zossen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, Registergericht Potsdam HRA 3133 P, Steuer-Nr. 050/153/02234, USt-IdNr. DE223324143, Komplementären: Erlebnisbahn Betriebs- & Servicegesellschaft mbH, Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 22926 P) vertreten durch die Geschäftsführer Jan Jähnke, Jörn C. Schneider, Registergericht Potsdam.
Am Mellensee, 01. März 2016